|
|
Die
Richtlinien der Urlaubsplanung
Wer seinen
Jahresurlaub plant muss sich an gewisse Richtlinien halten:
- Nach
Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer
eine Wartefrist von 6 Monaten einhalten, bevor er seinen ersten
Jahresurlaub in Anspruch nehmen darf.
- Nach
dem Bundesurlaubsgesetz sind 24 freie Werktage (inklusive
Samstage) festgeschrieben.
- Die Formel
zur Berechnung der Urlaubstage lässt sich vereinfacht
folgendermaßen darstellen:
- Der Arbeitgeber
hat das Recht, aus betrieblichen Gründen, ein gewisser
Anteil des Jahresurlaubs auf einen betimmten Zeitpunkt festzulegen.
- In der
innerbetrieblichen Urlaubsplanung haben verheiratete Arbeitnehmer
mit Kinder gegenüber Singles vorrang, bezüglich
der Festlegung der Urlaubsplanung.
- Arbeitnehmer
die länger in einem Betrieb beschäftigt sind, geniesen
gegenüber Mitarbeiter die noch nicht solange der Firma
angehören, ebenfalls Vorrang bei der innerbetrieblichen
Urlaubsplanung.
- Anspruch
auf Urlaub besteht auch dann, falls wegen Arbeitsunfähigkeit
nur wenige oder überhaupt kein Tag gearbeitet wurde,
ausschlaggebend für den Urlaubsanspruch ist ein bestehendes
Arbeitsverhältniss. (WZ, Wirtschaft und
Verbraucher, S.20; 09.06.2001)
|

 © sellpage.de, 1998-2012
letzte Aktualisierung:
28.05.2009
E-Mail:
kontakt@sellpage.de
|